Vereinswechsel

Vereinswechsel von A-Z

Abmeldung

Die Deutsche Post bietet zwei Möglichkeiten des Einschreibens:

1. Beim Einwurf-Einschreiben kann in einem Streitfall der Empfänger nicht ermittelt werden, da dieser Brief nur im Briefkasten eingeworfen wird.

2. Beim Übergabe-Einschreiben muss der Empfänger unterschreiben und kann deshalb im Streitfall ermittelt werden.

Deshalb unser Tipp: Abmeldung per Übergabe-Einschreiben

Hinweis: Eine Abmeldung kann auch formlos erfolgen (das Download-Formular bzw. der rote  Durchschlag des Spielgenehmigungsantrags sind lediglich Hilfen)
Allerdings gilt der
Spielgenehmigungsantrag nicht als Abmeldung und umgekehrt ist das Abmeldeformular nicht als Spielgenehmigungsantrag zu verwenden.

Mit der Abmeldung erlischt das Spielrecht beim bisherigen Verein.
(siehe auch
Wiederanmeldung)

 

Abmeldung "Online"

Bei Teilnahme am Modul PassOnline können Abmeldungen durch den aufnehmenden Verein stellvertretend online vorgenommen werden. Nimmt der abgebende Verein ebenfalls am Online-Verfahren teil, kann er seine Angaben elektronisch erfassen. Der abgebende Verein wird mit dem Zeitpunkt der Online-Antragstellung systemseitig mittels des elektronischen Postfachs über die Abmeldung informiert. Erhält der Verein eine Abmeldung ins Elektronische Postfach, ist er verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen seine Angaben (Zustimmung, Nichtzustimmung, letztes Spiel) an die Passstelle zu übermitteln. Nimmt er am Pass Online-Verfahren bereits teil, kann dieses elektronisch erfolgen.

Nimmt der nicht am Online-Verfahren teil, ist wie bisher der vollständig ausgefüllt Spielerpass einzusenden.

 

Antrag auf Spielgenehmigung

Den Antrag bitte leserlich ausfüllen oder das Download-Formular benutzen. Der Antrag kann auch per Fax eingereicht werden. Dem Antrag ist der Nachweis über die erfolgte Abmeldung (Einschreibebeleg) beizufügen. Die Bestätigung über die Abmeldung kann auch durch den abgebenden Verein auf der Rückseite des

Spielerpasses erfolgen. Der Spielerpass ist vollständig auszufüllen (Abmeldedatum Zustimmung/Nichtzustimmung, letztes Spiel).

 

Antrag auf Spielgenehmigung - Online

Mit dem DFBnet-Modul Passantrag Online können erstmalige Spielerlaubnisse und Vereinswechsel innerhalb des SBFV online beantragt werden. Der Verein benötigt dazu eine besondere Kennung, die mit dem Formular (Passantrag Online) beantragt werden kann.

 

Ausbildungsentschädigung

Bei Vereinswechseln in der Wechselperiode 1 (Abmeldung bis 30.8., Antragseingang bis 31.8.) kann die Zustimmung des abgebenden Vereins durch die Zahlung einer Entschädigung ersetzt werden.

 

Freigabe für Aktivmannschaften

Die Anträge für eine Freigabe für Aktivmannschaften müssen auch innerhalb der Wechselperioden bei der Verbandsgeschäftsstelle eingegangen sein.

Geben Sie dabei neben Vorname und Nachname auch das Geburtsdatum des Spielers an, da er sonst in der Datenbank nicht gefunden werden kann.

 

Internationale Vereinswechsel

Auch bei internationalen Vereinswechseln entfällt die Abmeldung nicht und der Nachweis muss mit dem Antrag eingereicht werden. Nur in wenigen Fällen wird vom ausländischen Verband das Abmeldedatum auf dem internationalen Freigabeschein angegeben.

 

Juniorenpässe - Umstellung

Beim Übergang zu den Aktiven sind die gelben Juniorenpässe bis zum 30.9. in graue Aktivpässe umzustellen. Dazu senden Sie bitte die Pässe mit einem entsprechenden Hinweis an die Geschäftsstelle. Ein Antragsformular ist nicht notwendig. Da die Spieler des älteren A-Junioren-Jahrgangs bis zum 30.6. noch Juniorenspieler sind, kann die Umstellung erst ab dem 1. 7 erfolgen. Eventuelle Abmeldungen können dann berücksichtigt werden.

 

Namensänderungen

Bei Namensänderungen sind ein entsprechender Nachweis und der bisherige Spielerpass einzusenden.

 

Spielerpass

Nach Erhalt der Abmeldung ist der abgebende Verein verpflichtet, den vollständig ausgefüllten Spielerpass innerhalb von 14 Tagen an die Verbandsgeschäftsstelle zu senden. Wichtig: Das Abmeldedatum und das Datum
des letzten Spiels
(bzw. die Bestätigung, dass der Spieler länger als 6 Monate nicht gespielt hat), sind die Berechnungsgrundlage für das neue Spielrecht. Befindet sich der ausgefüllte Spielerpass bereits auf der Geschäftsstelle, sind die Angaben unwiderruflich maßgebend. Stimmt die Eintragung bezüglich des Abmeldedatums auf dem Spielerpass mit einem zusätzlich eingereichten Einschreibebeleg nicht überein, wird das früheste Abmeldedatum zur Berechnung der Wartefrist herangezogen. Der Beginn der Wartefrist ist der Tag nach der Abmeldung. Der Spielerpass muss im Orignal eingereicht werden, soweit die Angaben nicht im "PassOnline"-Verfahren erfolgen.

 

Spielerlaubnis

Siehe unter Spielerlaubnis

 

Spielgenehmigungsantrag

Die Anträge bitte leserlich ausfüllen und unbedingt die Vereinsnummereintragen. Anträge können grundsätzlich per Fax zugesandt werden. In dem Fall bitte kein Original nachsenden. Spielerpässe müssen im Original vorliegen.

Wiederanmeldung

Möchte ein Spieler nach seiner Abmeldung wieder bei seinem alten Verein spielen, der Pass befindet sich jedoch ordnungsgemäß bereits auf der Geschäftsstelle, muß eine Wiederanmeldung (Spielgenehmigungsantrag) ausgefüllt werden. Der Verein erhält dann einen neuen Spielerpass mit neuem Spielrecht. Bis dahin besitzt der Spieler keine Spielberechtigung.

Wechselperiode II

- Die Abmeldung muss bis zum 31.12. erfolgen

- Der Antrag auf Spielerlaubnis muss bis zum 31.1. auf der Geschäftsstelle vorliegen.

- auch nachträgliche Zustimmungen müssen bis zum 31.1. auf der Geschäftsstelle vorliegen.

- In der Wechselperiode II kann die Zustimmung nicht durch die Zahlung der Entschädigung ersetzt werden.

Die Wechselperiode II endet am 31.01. um 24:00 Uhr.

Die Spielerlaubnis wird ab dem Eingang des Antrages auf Spielerlaubnis, jedoch frühestens ab dem 1.1.
erteilt, wenn der abgebende Verein dem Wechsel zustimmt.
Stimmt der abgebende Verein dem Wechsel nicht zu, kann frühestens 6 Monate nach dem Tag des letzten Spieles die Spielerlaubnis erteilt werden. Auch beim Abschluss eines Vertrages als Vertragsspieler ist die Zustimmung des abgebenden Vereins notwendig. Die Wechselperioden gelten nicht für den Juniorenbereich. Hier sind also die o.g. Fristen nicht einzuhalten, die Berechnung der Spielzeit richtet sich nach den Bestimmungen der Jugendordnung (§ 7 und 8).

Eine Ausnahme bilden der ältere A-Junioren- (Jg. 1994) und der ältere B-Juniorinnen-Jahrgang (Jg.1996). Diese wechseln nach den Bestimmungen der Aktiven wie oben beschrieben.